Recht haben und Recht bekommen
Unsere Ärzterechtsschutzversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für:
- Beruflicher Bereich - versichert sind Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Darüber hinaus sind bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auch alle in der Praxis tätigen Personen in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit versichert.
- Privater Bereich - Versichert sind Sie mit Ehe- / Lebenspartner, minderjährige und unverheiratete volljährige Kinder in Ausbildung ohne Altersbegrenzung
- Verkehrsbereich - versichert ist der im Privatbereich genannte Personenkreis als Eigentümer, Halter, Insasse oder Fahrer von Kfz zu Lande.
- Grundstücks- u. Mietbereich - Rechtsschutz besteht für die selbstgenutzten Praxisräume und eine selbstbewohnte Wohneinheit
- Wir übernommen im Rahmen der Bedingungen pro Rechtsschutzfall die gesamten Kosten für den Weg durch alle Instanzen bis zu einer Höhe von 250.000 €.
Beispiele aus unserer Schadenpraxis:
Strafrechtsschutz: Ein niedergelassener Arzt soll seinen Patienten unzureichend über Nebenwirkungen eines verordneten Medikamentes aufgeklärt haben. Es wird der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erhoben.
Arbeitsrechtsschutz: Wegen Unregelmäßigkeiten musste der niedergelassene Arzt einer Sprechstundenhilfe kündigen. Diese klagt vor dem Arbeitsgericht.
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz: Ein Arzt erhält einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und ein Fahrverbot von 2 Monaten. Seinen Führerschein benötigt er jedoch dringend.