Versichert sind Sie als Betriebsinhaber und alle für den Betrieb tätigen Personen (auch im Betrieb beschäftigte Familienangehörige) in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im privaten Bereich für Sie als Betriebsinhaber mit Ehe- oder Lebenspartner, minderjährige Kinder, sowie unverheiratete volljährige Kinder in Ausbildung / Studium.
Der Vekehrs-Rechtsschutz gilt für die gleichen Personen, die auch im privaten Bereich versichert sind. Darüber hinaus auch für alle berechtigten Fahrer / Insassen.
Schadenersatz-Rechtsschutz: Sie stürzen auf einem schneeglatten Fußweg und erleiden Verletzungen. Der Grundstücksbesitzer lehnt Ihre Schmerzensgeldforderungen ab.
Arbeits-Rechtsschutz: Sie haben einem Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis gekündigt. Ihr Mitarbeiter klagt nun gegen Sie.
Straf-Rechtsschutz: Ein von Ihrem Betrieb errichtetes Gerüst stürzt um und verletzt einen Passanten. Die Staatsanwaltschaft verklagt Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.