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Mit Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (AEG) zum 01.01.2005 wurde die Welt der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen auf den Kopf gestellt. Das AEG besagt, dass alle privaten Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen werden zum Zeitpunkt der Auszahlung versteuert werden müssen.

Dies wird zwangsläugig zur Folge haben, dass viele in der Altersarmut enden, wenn nicht genügend vorgesorgt wird!

Aus diesen Gründen bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeiter(innen)n eine optimierte Form der Altersvorsorge an im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei dieser Art der Vorsorge sparen Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) Steuern und Sozialabgaben während der aktiven Sparphase.

Sie können dazu beitragen, dass Ihren Mitarbeiter(innen)n die optimale Lösung für eine Altersversorgung zugute kommt. Und nicht nur das:

Wenn Sie und wir gemeinsam Ihre Mitarbeiter(innen) von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Art der Vorsorge überzeugen können, dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

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Betriebliche Altersvorsorge

Lohnkosten sparen - Altersvorsorge der Mitarbeiter(innen) fördern